Zahnärztliche Behandlungen werden bei akut behandlungsbedürftigen Krankheiten, die mit Schmerzen verbunden sind, übernommen. Andere Leistungen können nur gewährt werden, wenn sie zur Erhaltung der Gesundheit unerlässlich sind oder den besonderen Bedürfnissen von Kindern entsprechen.
Zahnersatz wird nur bezahlt, wenn er im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Zahnarzt.
Bitte bringen Sie Ihren Behandlungsschein mit.
Einen Zahnarzt finden Sie hier: Zahnarztsuche